Mittwoch, 4. Februar 2009

Strafverfahren wegen Untreue

Ab dem 05.02.2009 läuft nun das Strafverfahren gegen den städtischen Beamten wegen Untreue. Landgericht Bochum neun Sitzungstage mit ca. 40 Zeugen.
Es geht um die Frage, ob der abgeordnete Beamte zum Nachteil der Vestischen Arbeit in Recklinghausen und zum Vorteil seines ersten Arbeitgebers, der Stadt Recklinghausen 1-€-Kräfte eingesetzt hat, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.

Arbeitsförderung bedeutet in Deutschland seit langem die Unterhaltung eines zweiten und dritten "Arbeitsmarktes".
Am Beispiel des Einsatzes der 1-€-Kräfte in so genannten gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten wird manchmal die Hilflosigkeit des Verteilungsstaates überdeutlich.
Es ist sicher gut gemeint, Langzeitarbeitslosen den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es ist aber schnell ein seltsamer Geruch in der Welt, wenn Entscheider in Positionen gebracht werden, wo sie völlig unabhängig von diesem genannten Zweck beachtliche Beträge aus den Fördertöpfen bewegen können.

Warum bekommt das städtische Alten- und Pflegeheim ungleich mehr 1-€-Kräfte als die entsprechenden Einrichtungen anderer Träger?

Ist das in Ordnung, wenn der Entscheider bei beiden öffentlichen Stellen beschäftigt ist?
Beim Geber und beim Empfänger der Fördermittel?

In der Wirtschaft ist es überhaupt nichts Ungewöhnliches, dass in Vorständen und Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen die gleichen Personen entscheiden.
Dort reicht die Verschiedenheit der juristischen Personen aus, um davon auszugehen, dass eine Interessenkollision zunächst mal nicht vorliegt.

Das hatte man sich in Recklinghausen wohl gedacht, eins zu eins auf juristische Personen des öffentlichen Rechts übertragen zu können.
In dem Verfahren gegen L. geht es nun genau darum, ob in seiner Person eine Interessenkollision entstanden ist, die er dann zum Nachteil des einen und zum Vorteil des anderen Dienstherrn entschieden hat.

Wir dürfen gespannt sein, ob er als Geschäftsführer irgendwelchen Einflußnahmen durch die Kontrollgremien ausgesetzt war, oder ob er ganz allein das persönliche Risiko einer fremdnützigen Untreuehandlung für die städtische Gesellschaft eingegangen ist.

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