Mittwoch, 18. Februar 2009

Geringe Schuld in 1-€-Affäre

Die 12. Große Strafkammer des Landgerichtes Bochum hat das Verfahren gegen Ulrich Lammers u.a. am vierten von geplanten zehn Verhandlungstagen durch Einstellungen beendet.
Angeklagt waren Untreue mit einem Schaden i.H.v. ca. 450.000 € durch den rechtswidrigen Einsatz von 1-€-Jobbern im städtischen Seniorenzentrum Grullbad.
Die Kammer hatte bereits am dritten Verhandlungstag die Einstellung angeregt, weil sie bei allen Angeklagten lediglich eine geringe Schuld annahm und der Schaden für die Staatskasse mit lediglich ca. 86.000 € deutlich niedriger ausgefallen sei.
Bei der Erörterung der Einstellungsbedingungen legte das Gericht Wert darauf, dass ein zuvor abgetrennter Verfahrensteil, der nur die Angeklagten Lammers und Hufnagel und vergleichbare Handlungen vor der Hartz IV-Reform betraf, ebenfalls von der Einstellung erfasst sein sollten.

Das Gute an diesem Ergebnis ist, dass darin zum Ausdruck kommt, dass die Angeklagten ihre Schuld einräumen.
Sie wußten, dass ihre Auslegung über Einsatz und Finanzierung von Zusatzjobs in städtischen Einrichtungen nicht rechtmäßig war.
Das scheint einer der seltenen Fälle zu sein, wo der Versuch durch Unrecht "Gutes" zu tun, nicht bestraft wird.

Insbesondere aber ersparen es Gericht und Verfahrensbeteiligte den politsch Verantwortlichen ihr eigenes Handeln zu erklären.
Wenn es Fördermittel gibt, wird halt ein Förderkonzept geschrieben, dass den Vergabebedingungen annähernd entspricht. Ob mit der Maßnahme das Förderziel erreicht werden kann, ist allenfalls sekundär.

Die in diesem Verfahren "Haupt"-Angeklagten kommen mit Geldauflagen i.H.v. 5.000 € und 2.000 € preiswert davon. Hinzu kommen noch ihre Anwaltskosten.

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