Mittwoch, 18. Februar 2009

Termin Kommunalwahl von VerfGH NW kassiert

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat durch das am 18.02.2009 verkündete Urteil VerfGH 24/08 die Zusammenlegung der Kommunalwahl 2009 mit der Europawahl durch das KWahlZG vom 24.08.2008 kassiert.
Nach Auffassung des Gerichtes wird insbesondere durch den langen Zeitraum zwischen Wahl und Konstituierung der neuen Räte von mindestens vier Monaten und 13 Tagen das Demokratieprinzip verletzt. Der Verantwortungszusammenhang zwischen Volk und gewähltem Gremium drohe durch diesen langen Abstand verloren zu gehen.
Der VerfGH zeigt dem Landesgesetzgeber den unbedenklichen Weg zur zukünftigen Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den ebenfalls im fünf-Jahres-Rhythmus stattfindenden Europawahlen auf: Die Wahlperiode der im Herbst 2009 zu wählenden Gemeinde- und Kreisräte ist entsprechend zu verkürzen, sodass ab 2014 die beiden Wahlen an einem Termin durchgeführt werden können.
Nun darf das Wahlvolk gespannt sein, ob das Kostenargument noch gilt, und die Kommunalwahl 2009 zusammen mit der Bundestagswahl durchgeführt wird.

Kaum hab ich es geschrieben, schon lassen uns die Taschenspieler der Landesregierung wissen, dass das Kostenargument doch nicht so wichtig war. Nun also doch drei Wahltermine. Persönlich bin ich der Meinung, dass Demokratie durchaus auch was kosten darf.

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