Freitag, 20. Februar 2009

Geld regiert den Welt?

Der Landrat darf seinen Verfügungsfond nach eigenem Ermessen einsetzen. Es muß nur ein "wie auch immer gearteter dienstlicher Bezug "bestehen.
So erklärt es der Strafverteidiger Benecken der Staatsanwaltschaft.
Für zehn CD´s und ein Buch habe der Landrat ganze 202 € ausgegeben.
Ob er auch so argumentiert, wenn er den Schwarzfahrer vertritt, der zum fünften Mal nach zwei Haltestellen erwischt wurde? Das wären dann "nur" etwa fünfzehn €. Dafür soll der jetzt nach zwei Geldstrafen nun in Haft? Unbelehrbar halt werden Staatsanwalt und Gericht ihm erklären.
Ist Jochen Welt ein Musterbeispiel für die "Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen"?
Die Argumentation des Strafverteidigers geht noch ein wenig weiter.
Der Landrat ist schließlich Chef des Gesundheitsamtes; es ist sozusagen nachgerade seine Pflicht über medizinsche Kenntnisse zu verfügen, meint Benecken.
Sogar, dass er sich von dem ihm untergebenen Gesundheitsamt habe prüfen lassen wollen, ist für den Anwalt nur folgerichtig: Eine abgelegte Prüfung stärkt schließlich die Kompetenz.
Ein Schelm, wer Übles dabei denkt?

Eine weitere nicht weniger befremdliche Information bekommt der geneigte Leser der RZ am 20.02.2009 in dem Artikel von Thomas Fiekens über die Belastungen eines Landrates im Amt.
Da Jochen Welt eh nicht länger Landrat bleiben will, nutzt er die letzten drei Monate zum Einstieg in das Beratergeschäft mit einer Nebentätigkeit. Drei Monate in denen er sicher werthaltige Beratung leisten kann.

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