Sonntag, 8. März 2009

Babies küßen im Wahlkampf ?

Pädagogen empfehlen, schon kleine Kinder dazu zu erziehen, sich nicht für die Interessen von Erwachsenen mißbrauchen zu lassen. Kein Kuß auf Kommando soll Kinder vor dem Mißbrauch in der Familie schützen.
Es würde wohl kein Wahlbewerber fertig bringen, heute noch bei Kundgebungen oder Versammlungen fähnchenschwingende Kleinkinder aufzuheben und kameratauglich zu küßen.
Außer vielleicht Philipp Mißfelder. Zuzutrauen ist ihm auch das.
Er übt die Geste schon mal mit Vorlesen im Kindergarten.
Mißfelder kann lesen
Medienwirksam zur Eröffnung des Wahljahres holt er den Vorlesetag nach.
Ich finde Leseförderung gut und wichtig. Aber bitte nicht als PR-Gag.
Ich finde auch Astrid Lindgren toll; heute gibt es aber vielleicht auch Kinderliteratur, die etwas näher am Leben der Kinder ist, deren Eltern ihren Regelsatz an die Tabak- und Alkoholindustrie weiterreichen nach der dreisten Behauptung eben dieses Herrn.

Mittwoch, 4. März 2009

Kommunale Selbstjustiz

Das Landgericht München II lehnt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung eines verurteilten Vergewaltigers nach verbüßter Haft ab.
Der Mann zieht zu seinem Bruder in ein anderes Bundesland.
Die Staatsanwaltschaft München legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichtes ein.
süddeutsche

Es ist aus diesem Artikel nicht zu erkennen, wer den Landrat des Kreises Heinsberg über den Umzug des Mannes informiert hat.
Aber Herr Pusch fand es zur Vermeidung von Hysterie besonders geeignet, die Bevölkerung über Vornamen, Anfangsbuchstaben des Namens, Alter und Straße des jetzigen Aufenthaltes zu informieren.

Ist ihm so richtig gelungen. Ein kleiner Lynchmob versammelte sich flugs vor dem Haus und forderte das übliche "Raus".

Wo darf ein verurteilter und abgebüßter Straftäter in Deutschland noch leben, wenn man solchen Leuten wie Pusch mehr Verantwortung überläßt?
Persönlichkeitsrechte? Menschenwürde? Nie gehört.

Es ist richtig, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt werden muß. Das geschieht im Rechtsstaat unter dem Gewaltmonopol ausschließlich in der gesetzlich vorgesehenen Form durch die dafür zuständigen Stellen und mit den gesetzlich definierten Mitteln.

Ein Restrisiko bleibt und muß von uns allen ertragen werden. Da geht es nicht, dass jeder Dorfhäuptling seine eigenen "unorthodoxen" Methoden anwendet.