Samstag, 17. Januar 2009

Staatsknete

Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode vor allem der FDP den Zugriff auf die Staatsknete erleichtert.
Ich meine die Gruppenregelung in der Änderung der Gemeindeordnung NRW von Oktober 2007.
Neben der Fraktion darf seither eine Gruppe höhere Zuwendungen für Sachmittel und Personalausstattungen geltend machen.
Und das Schönste: War man bislang durch die dürftigen Wahlergebnisse auf unabsehbare Zeit davon ausgeschlossen, jemals einen Fraktionsvorsitzenden wählen zu können, so kann man heute einen Gruppenvorsitzenden wählen. Folge: Doppelte Aufwandsentschädigung für diesen.

Hagen
In Hagen nun wollen die Republikaner auch in den Geldbeutel greifen.
Warum auch nicht, wenn sie den Gruppenstatus erreichen, muß ihnen dann wohl auch der gleiche Gruppenvorteil wie allen anderen Gruppen gewährt werden. Immer raus also mit der Staatsknete.
Das sieht der Oberbürgermeister aber anders. Nun muß das Verwaltungsgericht in Arnsberg entscheiden. In dem Verfahren Az.: 12 L 883/08 tut es das auch, und entscheidet, dass es in diesem Verfahren nicht entscheidet.
Zu dumm: Die Reps haben versucht, eine endgültige Entscheidung in einem Eilverfahren zu erreichen.
Wenn so etwas rechtlich zulässig wäre, hätte dass eine nette Einnahme von 75.000 € für die Zwei-Personen-Gruppe im Hagener Rat bedeutet.
Haushaltsicherung hat halt keinen Einfluß auf Pflichtaufgaben.

Ich weiß nicht, ob die Republikaner zusammen mit dem Eilverfahren auch ein Klageverfahren über den Streitgegenstand eingeleitet haben.

Wenn nicht, könnten sie sich jetzt mächtig ärgern.
Und womit? Mit Recht.

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