Mittwoch, 4. März 2009

Kommunale Selbstjustiz

Das Landgericht München II lehnt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung eines verurteilten Vergewaltigers nach verbüßter Haft ab.
Der Mann zieht zu seinem Bruder in ein anderes Bundesland.
Die Staatsanwaltschaft München legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichtes ein.
süddeutsche

Es ist aus diesem Artikel nicht zu erkennen, wer den Landrat des Kreises Heinsberg über den Umzug des Mannes informiert hat.
Aber Herr Pusch fand es zur Vermeidung von Hysterie besonders geeignet, die Bevölkerung über Vornamen, Anfangsbuchstaben des Namens, Alter und Straße des jetzigen Aufenthaltes zu informieren.

Ist ihm so richtig gelungen. Ein kleiner Lynchmob versammelte sich flugs vor dem Haus und forderte das übliche "Raus".

Wo darf ein verurteilter und abgebüßter Straftäter in Deutschland noch leben, wenn man solchen Leuten wie Pusch mehr Verantwortung überläßt?
Persönlichkeitsrechte? Menschenwürde? Nie gehört.

Es ist richtig, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt werden muß. Das geschieht im Rechtsstaat unter dem Gewaltmonopol ausschließlich in der gesetzlich vorgesehenen Form durch die dafür zuständigen Stellen und mit den gesetzlich definierten Mitteln.

Ein Restrisiko bleibt und muß von uns allen ertragen werden. Da geht es nicht, dass jeder Dorfhäuptling seine eigenen "unorthodoxen" Methoden anwendet.

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