Donnerstag, 26. Februar 2009

Antisemitismuskeule

Da sind die Duisburger Linken jetzt übel aufgelaufen.
Oder besser: Die Duisburger SPD hat sie so richtig trocken auflaufen lassen.
Im Anschluß an eine Veranstaltung zur Realität in Palästina rief der OB-Kandidat der Linken zu einem Boykott israelischer Waren auf. Auf der Internetseite des Ortsvereins Hamborn verstieg er sich zu der Aussage dass von der israelischen Regierung "im Namen des Holocaust schwerste Menschrechtsverbrechen begangen werden" und diese in eben diesem Namen von anderen geduldet würden.
Dr. Werner Jurga, Sozialdemokrat und stellv. Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Duisburg-Mühlheim zeigte einmal was Agenda-Setting bedeutet.
Lauthals verkündete er den Antisemitismus der Linken, welche sich in Hermann Dierkes Äußerung manifestiere. Schon anläßlich früherer Solidaritätsaktionen für Palästinenser sei dieser als Antisemit aufgefallen.
Jetzt hat er die Worte Dierkes, Linke und Antisemitismus häufig genug kombiniert und sowohl ruhrbarone als auch WAZ sind auf das Thema angesprungen. Ein bundesweiter Skandal hat DIE LINKE erschüttert.
War es wirklich einer? Oder war es nur kommunikative Inkompetenz?
Jedenfalls ist jetzt erst einmal der linke Konkurrent für den SPD-Kandidaten aus dem Rennen. Da hätte der Bundesvorstand und Petra Pau bei der Gestaltung ihrer Erklärungen zu Dierkes durchaus dran denken können, dass in NRW Kommunalwahlen anstehen.

Samstag, 21. Februar 2009

Portmann verteidigt Mißfelder

In der Recklinghäuser Zeitung vom 23.02.2009 entdeckt Benno Portmann die Sozialpolitik vor Ort als sein Thema. Das ist schon erstaunlich, dass Benno Portmann sich sicher ist, dass soziale Kälte das Konzept für einen erfolgreichen Wahlkampf ist.
Die Aussage von Missfelder ist bereits sachlich falsch. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Alkohol ist in dem Zeitraum zurückgegangen. Die Steuereinnahmen sind un ca. 200 Mio. € jährlich gesunken. Ein Anschub für die Spirituosenindustrie scheint jedenfalls nicht beim Adressaten angekommen zu sein.
Es ist aber durchaus denkbar, dass der Gesetzgeber der Reform der Sozialgesetzbücher genau diesen Anschub intendiert hatte.
Hätte er doch zwei Fliegen mit einer Klappe erledigt. Einerseits wären die, die mit klarem Kopf andere Lösungen fordern würden, schön betrunken, und andererseits würden Umsätze generiert. Was sagt das dem Volkswirt?
Es ist zutreffend, dass es Eltern gibt, die ihre Kinder vernachlässigen. Die Voraussetzung dafür ist aber nicht der Bezug von staatlichen Transferleistungen.
Es ist allerdings sehr viel einfacher den Empfänger solcher Leistungen zu gängeln, als den Veruntreuer solcher Leistungen zu bestrafen.

Freitag, 20. Februar 2009

Geld regiert den Welt?

Der Landrat darf seinen Verfügungsfond nach eigenem Ermessen einsetzen. Es muß nur ein "wie auch immer gearteter dienstlicher Bezug "bestehen.
So erklärt es der Strafverteidiger Benecken der Staatsanwaltschaft.
Für zehn CD´s und ein Buch habe der Landrat ganze 202 € ausgegeben.
Ob er auch so argumentiert, wenn er den Schwarzfahrer vertritt, der zum fünften Mal nach zwei Haltestellen erwischt wurde? Das wären dann "nur" etwa fünfzehn €. Dafür soll der jetzt nach zwei Geldstrafen nun in Haft? Unbelehrbar halt werden Staatsanwalt und Gericht ihm erklären.
Ist Jochen Welt ein Musterbeispiel für die "Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen"?
Die Argumentation des Strafverteidigers geht noch ein wenig weiter.
Der Landrat ist schließlich Chef des Gesundheitsamtes; es ist sozusagen nachgerade seine Pflicht über medizinsche Kenntnisse zu verfügen, meint Benecken.
Sogar, dass er sich von dem ihm untergebenen Gesundheitsamt habe prüfen lassen wollen, ist für den Anwalt nur folgerichtig: Eine abgelegte Prüfung stärkt schließlich die Kompetenz.
Ein Schelm, wer Übles dabei denkt?

Eine weitere nicht weniger befremdliche Information bekommt der geneigte Leser der RZ am 20.02.2009 in dem Artikel von Thomas Fiekens über die Belastungen eines Landrates im Amt.
Da Jochen Welt eh nicht länger Landrat bleiben will, nutzt er die letzten drei Monate zum Einstieg in das Beratergeschäft mit einer Nebentätigkeit. Drei Monate in denen er sicher werthaltige Beratung leisten kann.

Mittwoch, 18. Februar 2009

Geringe Schuld in 1-€-Affäre

Die 12. Große Strafkammer des Landgerichtes Bochum hat das Verfahren gegen Ulrich Lammers u.a. am vierten von geplanten zehn Verhandlungstagen durch Einstellungen beendet.
Angeklagt waren Untreue mit einem Schaden i.H.v. ca. 450.000 € durch den rechtswidrigen Einsatz von 1-€-Jobbern im städtischen Seniorenzentrum Grullbad.
Die Kammer hatte bereits am dritten Verhandlungstag die Einstellung angeregt, weil sie bei allen Angeklagten lediglich eine geringe Schuld annahm und der Schaden für die Staatskasse mit lediglich ca. 86.000 € deutlich niedriger ausgefallen sei.
Bei der Erörterung der Einstellungsbedingungen legte das Gericht Wert darauf, dass ein zuvor abgetrennter Verfahrensteil, der nur die Angeklagten Lammers und Hufnagel und vergleichbare Handlungen vor der Hartz IV-Reform betraf, ebenfalls von der Einstellung erfasst sein sollten.

Das Gute an diesem Ergebnis ist, dass darin zum Ausdruck kommt, dass die Angeklagten ihre Schuld einräumen.
Sie wußten, dass ihre Auslegung über Einsatz und Finanzierung von Zusatzjobs in städtischen Einrichtungen nicht rechtmäßig war.
Das scheint einer der seltenen Fälle zu sein, wo der Versuch durch Unrecht "Gutes" zu tun, nicht bestraft wird.

Insbesondere aber ersparen es Gericht und Verfahrensbeteiligte den politsch Verantwortlichen ihr eigenes Handeln zu erklären.
Wenn es Fördermittel gibt, wird halt ein Förderkonzept geschrieben, dass den Vergabebedingungen annähernd entspricht. Ob mit der Maßnahme das Förderziel erreicht werden kann, ist allenfalls sekundär.

Die in diesem Verfahren "Haupt"-Angeklagten kommen mit Geldauflagen i.H.v. 5.000 € und 2.000 € preiswert davon. Hinzu kommen noch ihre Anwaltskosten.

Termin Kommunalwahl von VerfGH NW kassiert

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat durch das am 18.02.2009 verkündete Urteil VerfGH 24/08 die Zusammenlegung der Kommunalwahl 2009 mit der Europawahl durch das KWahlZG vom 24.08.2008 kassiert.
Nach Auffassung des Gerichtes wird insbesondere durch den langen Zeitraum zwischen Wahl und Konstituierung der neuen Räte von mindestens vier Monaten und 13 Tagen das Demokratieprinzip verletzt. Der Verantwortungszusammenhang zwischen Volk und gewähltem Gremium drohe durch diesen langen Abstand verloren zu gehen.
Der VerfGH zeigt dem Landesgesetzgeber den unbedenklichen Weg zur zukünftigen Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den ebenfalls im fünf-Jahres-Rhythmus stattfindenden Europawahlen auf: Die Wahlperiode der im Herbst 2009 zu wählenden Gemeinde- und Kreisräte ist entsprechend zu verkürzen, sodass ab 2014 die beiden Wahlen an einem Termin durchgeführt werden können.
Nun darf das Wahlvolk gespannt sein, ob das Kostenargument noch gilt, und die Kommunalwahl 2009 zusammen mit der Bundestagswahl durchgeführt wird.

Kaum hab ich es geschrieben, schon lassen uns die Taschenspieler der Landesregierung wissen, dass das Kostenargument doch nicht so wichtig war. Nun also doch drei Wahltermine. Persönlich bin ich der Meinung, dass Demokratie durchaus auch was kosten darf.

Samstag, 14. Februar 2009

Wahlkampf

Nun geht er also los, der Wahlkampf im Kreis Recklinghausen.
Und er wird schmutzig geführt. Da gibt es dann auch nichts, was tabu wäre.
Nun gut Jochen Welt wollte eh aufhören. Ob es Cay Süberkrüb hätte gelingen können, als eigene Person eine vergleichbare Wirkung wie eben Welt zu erreichen - wer weiß das schon.
Aber nun sieht er sich erst mal mit Spekulationen über Jochen Welt konfrontiert, die jedes eigene Bemühen schon aussichtslos erscheinen lassen.
Der Grund für die Wahlniederlage steht also schon fest. Er hat mit dem Kandidaten nichts zu tun, so dass dieser nachher weitermachen kann.
Dieser Gedanke weist sogar ein Stückchen auf die SPD selbst als Urheber für die aktuellen Ermittlungen gegen Jochen Welt. So verbrennt nicht das ganze Personal auf einmal.
Es ist erstaunlich, wie viele Konjunktive in der "Bericht"erstattung über die aktuellen und alten Vorwürfe gegen Jochen Welt auftauchen. Ihm wird es vermutlich nicht so sehr viel anhaben.
Aber die politische Kultur leidet einmal mehr.
Der Mann an der Ecke wird zum Maßstab erhoben. Was fragt der sich? Richtig, warum soll ich denn überhaupt wählen gehen?

Es macht schon auch ein wenig nachdenklich, wenn man sich die Verwaltungsskandale der jüngeren Zeit anschaut: Garagen für Behördenmitarbeiter unterliegen in Recklinghausen (Stadt) anderen Maßstäben als solche für Normalbürger. Selbst die Quasizueignung von landwirtschaftlichen Flächen ist dort kein Problem.
Die Überstunden für leitende Verwaltungsmitarbeiter sind auch ein spannendes Thema.
Inwieweit das cross-boarder-Geschäft und der Geldkamin Saalbau für den Bürgermeister ein Problem werden? Der 1-€-Job-Skandal? Weisungsbefugnis, Aufsicht und Verantwortung sind schön weite Felder.

Wie gut, dass der CDU-Landtrats-Kandidat vom Lande kommt. Da hat er mit den eigenen Skandalen seiner Partei eher nichts zu tun, während der SPD-Kandidat natürlich für alle Verfehlungen, die irgendein Genosse irgendwo verschuldet hat, in Haftung genommen wird.

Mittwoch, 11. Februar 2009

Landräte zu Heilpraktikern?

Ermittlungen gegen Landrat Welt titelt die Recklinghäuser Zeitung am 11.02.2009.

Welt soll ebenso wie der suspendierte Sicherheitsbeauftragte Michael K. eine Heilpraktikerausbildung und Lehrmaterial über den Kreis abgerechnet haben.
Welt soll versucht haben, auf das für die Ausbildung zuständige und ihm unterstellte Gesundheitsamt Einfluß zu nehmen.

Die SPD, die erst vor einem Jahr von der Nachricht überrascht wurde, Welt nicht mehr als Zugpferd für die Kommunalwahl 2009 einsetzen zu können, fordert nun Aufklärung.
Vorsichtshalber hat sie ihn schon mal von der Rednerliste für den Kreisparteitag am 12.02.2009 in Oer-Erkenschwick gestrichen.

Obwohl noch niemand etwas zu den Ergebnissen der Ermittlungen sagen kann, fordert die CDU schon mal eine Ausschuss-Sondersitzung.
Alle Fraktionen sollen in nicht-öffentlicher Sitzung über den Abrechnungsskandal informiert werden.

Der WDR berichtete am 11.02.2009: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2009/02/11/lokalzeit-dortmund-welt.xml

Fragt man sich bereits, warum überhaupt eine Heilpraktikerausbildung - für wen auch immer - über den Kreis abgerechnet werden kann, so kommt man auch leicht auf den Gedanken, ob es eigentlich irgendetwas gibt, was dort nicht durchgewunken wird.

Jedenfalls prüft die Bezirksregierung nun, ob dem Landrat oder / und drei weiteren Mitarbeitern der Kreisverwaltung Dienstvergehen vorzuwerfen sind.
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/presse/pressearchiv/2009/12-02-09_Bezirksregierung_Muenster_prueft_Vorwuerfe_gegen_Landrat_Jochen_Welt/index.html

Samstag, 7. Februar 2009

Dünne Personaldecke ?

Offenbar hat auch die CDU in Recklinghausen Probleme geeignete Kandidaten zu finden.
Oder aber sie begibt sich durch die Kandidatenauswahl bewußt in die Konkurrenz mit den rechtspopulistischen Bauernfängern.
Hans Knoblauch ist wieder da. Hallelujah werden alle rufen, die Stimmverluste am rechten Rand befürchten.

Aber nein - Hans Knoblauch ist kein echter Antisemit; er legt nur Wert darauf festzustellen, was man in Deutschland sagen darf oder auch nicht.

Er jedenfalls meint, dass Martin Hohmann durchaus seinen unsäglichen Vergleich über den Begriff "Tätervolk" sagen dürfen muß.

Ich persönlich bin der Auffassung, dass sehr offen über die militärischen Reaktionen des Staates Israel gegen das palästinensische Volk in Gaza gesprochen werden muß.
Aber es käme mir nicht in den Sinn, diese aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Angriffe auf zivile Ziele mit der Shoa zu vergleichen.
Das hat nicht im Entferntesten etwas miteinander zu tun.

Wer als Deutscher versucht, das verheerende Wirken des Dritten Reiches um seiner eigenen Nervenberuhigung willen, zu relativieren, indem er dieses Ereignis neben andere stellt, zeigt vor allem eines: er ist zum Tragen politischer Verantwortung in jeder Weise ungeeignet.
Er will Verantwortung möglichst weit von sich schieben.

Warum soll man solche Menschen in politische Ämter wählen? Am ehesten wohl, um all jenen eine Beruhigungspille zu reichen, die schlicht zu bequem sind, gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung anzunehmen.

Die kollektive Schuld des deutschen Volkes besteht nicht darin, auf Ewig im Büßergewand herumzulaufen. Die kollektive Schuld des deutschen Volkes - und mit ihm der europäischen Kollaborateure - besteht darin, ein solches gesellschaftliches Versagen für die Zukunft auszuschließen.

Wir brauchen keine Politiker, denen die Rechtfertigung offenkundiger Verbrechen näher liegt, als die Lösung sich aufdrängender, nur im offenen Diskurs zu klärender Probleme.

Ich habe bislang das Wirken von Wolfgang Pantförder für eine gelebte Erinnerungskultur sehr positiv empfunden.
Jetzt erneut mit Knoblauch in den Wahlkampf in Recklinghausen Süd zu ziehen, setzt aus meiner Sicht im Kleinen ein ähnliches Zeichen, wie die Rücknahme der Exkommunikation von Williamson.

Damit will ich nicht sagen, dass Knoblauch ein kleiner Williamson wäre.
Es ist nur von ihm zu fordern, dass er an den Äußerungen, die zu seinem Rücktritt als Ratsmitglied geführt haben, ausdrücklich nicht mehr festhält.

Freitag, 6. Februar 2009

Prozeßauftakt in der 1-€-Affäre

Am 5.2.2009 hat die 12. Kammer des LG Bochum ihre öffentliche Arbeit aufgenommen.
Es beginnt schon mit ein paar Überflüssigkeiten, die gleich einen schlechten Eindruck machen.
Unmittelbar vor Aufruf der Sache öffnet der Protokollführer die Tür zum separaten Zuschauerraum.
Die Kammer ist noch nicht im Saal; alle anderen am heutigen Tag Beteiligten haben dort ihre Plätze eingenommen.
Die Zuschauer wollen die Zuhörerplätze einnehmen und werden vom Protokollführer unter Hinweis darauf, dass die Sache noch nicht aufgerufen sei, aus dem Zuhörerraum gewiesen.
Selbstgerechter Schnösel möchte ich da dann mal sagen.
Dass er dabei den verfehlten Eindruck einer Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens erzeugt, hat er sicher nicht bemerkt. Dass das völlig überflüssig war, wird ihm auch nicht aufgefallen sein.
Das geht offenbar nicht in die Köpfe mancher Justizangehöriger, für wen und in wessen Namen sie an ihren Tischen sitzen.
Wie ist das eigentlich mit der Öffentlichkeit im Strafprozeß? Alles was sich im Gerichtssaal abspielt, geht die Öffentlichkeit an, es sei denn es liegt einer der Ausschlußgründe nach §§ 170 ff GVG vor.
Nicht der Protokollführer sondern ggfs. der Vorsitzende bzw. der Spruchkörper beschließt über den Ausschluß der Öffentlichkeit.

Auch der Vorsitzende machte dem interessierten Zuschauer dann noch die eine oder andere Freude.
Als die Staatsanwältin den Anklagesatz verlas, mußte er den Schulmeister raushängen und einen Journalisten, der wegen ungünstiger Sichtverhältnisse auf die Angeklagten aufgestanden war, um einen besseren Blick zu erhalten, zurechtweisen. Souveräne Verhandlungsführung geht anders.
Wenn sich die Kammer oder genauer ihr Vorsitzender von unbedeutenden Bewegungen im durch eine Glaswand abgetrennten Zuhörerraum irritieren läßt, ist das alles Mögliche - wohl am ehesten Eitelkeit.

Während des Vortrages des Verteidigers zeigte insbesondere der Vorsitzende eine betont unbeteiligte, beinahe desinteresierte Mimik.
Aber er war hellwach; er bemerkte einen Zuschauer, der irgendwo im Zuhörerraum schon eine Viertelstunde mit seinem Nachbarn tuschelte.
Da machte Herr Mittrup dann noch mal deutlich, was an diesem Vormittag wichtig war.
Den Zuschauer konnte er mit Sicherheit akustisch nicht als Störung empfinden - er war selbst im Zuhörerraum nicht zu hören gewesen. Aber er konnte ihn sehen.

Hoffentlich hat er auch durch den Prozeßstoff diesen Durchblick.

Den Angeklagten ist jedenfalls zu wünschen, dass der Vorsitzende jedenfalls die schriftlich überreichte Fassung des Vortrages der Verteidigung, der ihn offenbar in mündlich gehaltener Form nicht so fesseln konnte, konzentriert zur Kenntnis nehmen wird.

Mittwoch, 4. Februar 2009

Strafverfahren wegen Untreue

Ab dem 05.02.2009 läuft nun das Strafverfahren gegen den städtischen Beamten wegen Untreue. Landgericht Bochum neun Sitzungstage mit ca. 40 Zeugen.
Es geht um die Frage, ob der abgeordnete Beamte zum Nachteil der Vestischen Arbeit in Recklinghausen und zum Vorteil seines ersten Arbeitgebers, der Stadt Recklinghausen 1-€-Kräfte eingesetzt hat, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.

Arbeitsförderung bedeutet in Deutschland seit langem die Unterhaltung eines zweiten und dritten "Arbeitsmarktes".
Am Beispiel des Einsatzes der 1-€-Kräfte in so genannten gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten wird manchmal die Hilflosigkeit des Verteilungsstaates überdeutlich.
Es ist sicher gut gemeint, Langzeitarbeitslosen den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es ist aber schnell ein seltsamer Geruch in der Welt, wenn Entscheider in Positionen gebracht werden, wo sie völlig unabhängig von diesem genannten Zweck beachtliche Beträge aus den Fördertöpfen bewegen können.

Warum bekommt das städtische Alten- und Pflegeheim ungleich mehr 1-€-Kräfte als die entsprechenden Einrichtungen anderer Träger?

Ist das in Ordnung, wenn der Entscheider bei beiden öffentlichen Stellen beschäftigt ist?
Beim Geber und beim Empfänger der Fördermittel?

In der Wirtschaft ist es überhaupt nichts Ungewöhnliches, dass in Vorständen und Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen die gleichen Personen entscheiden.
Dort reicht die Verschiedenheit der juristischen Personen aus, um davon auszugehen, dass eine Interessenkollision zunächst mal nicht vorliegt.

Das hatte man sich in Recklinghausen wohl gedacht, eins zu eins auf juristische Personen des öffentlichen Rechts übertragen zu können.
In dem Verfahren gegen L. geht es nun genau darum, ob in seiner Person eine Interessenkollision entstanden ist, die er dann zum Nachteil des einen und zum Vorteil des anderen Dienstherrn entschieden hat.

Wir dürfen gespannt sein, ob er als Geschäftsführer irgendwelchen Einflußnahmen durch die Kontrollgremien ausgesetzt war, oder ob er ganz allein das persönliche Risiko einer fremdnützigen Untreuehandlung für die städtische Gesellschaft eingegangen ist.